Aktuelles
Stadtverwaltung Radebeul arbeitet am Radverkehrskonzept
Im Jahr 2018 hat die Stadtverwaltung Radebeul einen Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet. In diesem wurde für den Radverkehr eine separate Konzeption und Planung empfohlen. Dabei soll neben dem touristischen vor allem der Alltagsradverkehr im Vordergrund stehen. Erarbeitet wird dieses Radverkehrskonzept mit dem Fachingenieurbüro PGV-Alrutz GbR, welches durch den ADFC Sachsen e.V. empfohlen wurde. Für die Einholung von Hinweisen, Anliegen, Anregungen und Wünschen der radfahrenden Einwohner lädt die Stadtverwaltung zu zwei Workshops ein.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass es bereits 1993 ein Radverkehrskonzept gab, welches jedoch nicht mehr den aktuellen Bedarf abbildet. Auch in dessen Qualität und Umsetzung gab es Defizite, die sich mit dem neuen Radverkehrskonzept unter Bürgerbeteiligung nicht wiederholen sollten. Allerdings sind hier nicht nur Radfahrer zur Teilnahme aufgefordert. Durch die aktuelle, teils schwierige, Radweg- und Gehweginfrastruktur sind auch Fußgänger, Rollatornutzer, Rollstuhlfahrer und weitere unmotorisierte Verkehrsteilnehmer aller Altersgruppen betroffen.
Am Mittwoch, den 29. Mai 2019 um 17.00 Uhr fand im Kultur-Bahnhof Radebeul Ost der erste Workshop statt. Dabei wurden mit den Teilnehmern Schwerpunkt definiert und vom Fachingenieurbüro sowie der Stadtverwaltung aufgenommen. Nach ca. einem Jahr (Anfang 2020) wird in einem zweiten Workshop das Radverkehrskonzept als Entwurf zur Diskussion vorgestellt. Zwischenergebnisse und Einblicke in die Planungsarbeit werden auf einer städtischen Internetseite fortlaufend veröffentlicht.
www.radebeul.de/Wirtschaft+_+Bauen/Verkehrsplanung/Radverkehrskonzeption+2019.html
www.radebeul.de/Aktuelles/Aktuelle+Meldungen/Radfahren+in+Radebeul+-+Einladung+zur+Beteiligung
www.radebeul.de/Wirtschaft+_+Bauen/Verkehrsplanung
Verkehrsentwicklungsplan Radebeul 2018
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Radebeul ist Gründungsmitglied der Rad.SN
Am 7. März 2019 hat sich in Bautzen die Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs (Rad.SN) gegründet. Zweck dieser Arbeitsgemeinschaft ist der Wissensaustausch und die Zusammenarbeit der Gemeinden und Städten hinsichtlich der Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Dabei unterstützt sie auch die Öffentlichkeitsarbeit und berät bei der Beantragung von Fördermitteln, der Fachplanung und bei Fachexkursionen sowie Fortbildungen.
Der ADFC Radebeul begrüßt ausdrücklich, dass die Stadt, bzw. Stadtverwaltung Radebeul eines der acht Gründungsmitglieder ist. Zusammen mit Bautzen, Borna, Limbach-Oberfrohna, Meißen, Niesky, Pirna, Radeberg und Zittau hat Radebeul am 7. März in Bautzen eine Satzung beschlossen und einen Vorstand gewählt. Das Land Sachsen stellt für 2019 und 2020 Mittel zum Aufbau einer Geschäftsstelle bereit. Weitere sächsische Kommunen bereiten entsprechende Beschlüsse zur Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft vor.
Aktuell wird in Radebeul ein Radverkehrskonzept erarbeitet, welches sich an den Bedürfnissen des Rad- und Fußverkehrs sowie gültiger und aktueller Regelwerke (u.a. ERA, RASt) orientiert. Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft wird dabei eine wichtige Unterstützung sein.
Rad.SN - Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs
Kurzkonzept der Arbeitsgemeinschaft
Gründungsveranstaltung in Bautzen
Kommunen gründen Arbeitsgemeinschaft zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs
Sächsische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs gegründet
Kommunen gründen Arbeitsgemeinschaft zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs in Sachsen gegründet
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Hinweistafeln zum Mindestabstand
Nicht selten kommt es vor, dass Radfahrer auf engen Straßen von Autofahrern mit zu geringem Abstand überholt werden. Oft ist dies ein Auslöser für schwere Stürze und Unfälle. Dies gilt besonders, wenn der Radfahrer ein Kind oder eine Person gesetzterem Alters ist. Daher ist auch hier gegenseitige Rücksichtnahme notwendig. Die Straßenverkehrsordnung1 fordert deshalb einen ausreichenden Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtssprechung2 ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Unter Umständen ist dieser Abstand größer, wenn z.B. ein Kind überholt wird oder der Autofahrer schneller als 90 km/h fährt. Eine sehr verständliche und umfangreiche Erläuterung hat der ADFC unter Fachwissen für den Fahrradalltag erarbeitet
Im Jahr 2017 wurde die Kötzschenbrodaer Straße zwischen Weintraubenstraße und Am Gottesacker durch die Stadt Radebeul baulich erneuert. Leider wurde nicht, wie vom ADFC gefordert, ein Radschutzstreifen vorgesehen. Die neue Fahrbahn verleitet Autofahrer zu erhöhten Geschwindigkeiten. Besonders gefährlich ist, dass Radfahrer mit zu geringem Abstand überholt werden. Hier besteht also ein solcher Gefährdungsbereich.
Beim vierteljährlich stattfindenden Verkehrsrat Radebeul schlug deshalb der ADFC Radebeul eine entsprechende Hinweistafel für Autofahrer vor. Ein amtliches Verkehrschild aus Frankreich bzw. Österreich inspirierte zu dieser Idee, welche von der Stadtverwaltung Radebeul begrüßt wurde. Inzwischen wurden die, vom ADFC entworfenen Schilder an die Stadtverwaltung Radebeul ausgeliefert. Die Schilder wurden bereits an den mit dem ADFC Radebeul vereinbarten Standorten, u.a. an der Kötzschenbrodaer Straße, Pestalozzistraße, Moritzburger Straße und Lößnitzgrundstraße, angebracht.
Weitere Schilder können an, für Radfahrer, gefährlichen Stellen mit der Stadt Radebeul abgestimmt und gesetzt werden. Hinweise hierzu nehmen wir gern beim monatlichen Stammtisch oder unter der E-Mail-Adresse radebeul(at)adfc-sachsen.de entgegen. Auch Coswiger, Weinböhlaer, Moritzburger und Radeburger Radfahrer dürfen sich angesprochen. Hier ist jedoch noch eine Abstimmung mit der jeweiligen Kommune notwendig.
1 Straßenverkehrsordnung §5 Absatz 4
2 Oberlandesgerichte Frankfurt/ Main (Az. 2 Ss 478/80), Karlsruhe (Az. 10 U 102/88), Hamm (Az. 9 U 66/92)
www.wochenkurier.info/sachsen/meissen/artikel/bitte-anderthalb-meter-abstand-38584/
www.sz-online.de/nachrichten/abstand-halten-3838750.html
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ADFC Radebeul unterstützt das Fahrrad-Projekt "radstatt"
Seit dem Herbst 2015 Jahr unterstützt der ADFC Radebeul zusammen mit dem Rotary Club Radebeul das Fahrrad-Projekt "radstatt" des Bündnisses Buntes Radebeul e.V.. Es handelt sich um eine Selbsthilfewerkstatt, welche für Geflüchtete und Asylsuchende entstand.
Die Werkstätten sind am Rosa-Luxemburg-Platz 1 im Nebengebäude der Musikschule (ehemaliges Rathaus Niederlößnitz) und am Asylheim auf der Kötitzer Straße 108a zu finden. Die Werkstätten verstehen sich als Selbsthilfewerkstatt für alle Radfahrer in und um Radebeul. Sie sollen eine Begegnungsstätte für Einheimische, Interessierte, Geflüchtete und Asylsuchende sein. Notwendiges Werkzeug, Hilfe und Beratung wird zur Verfügung gestellt. Verbrauchsmaterial, falls vorhanden, wird für Einheimische gegen eine Spende zur Verfügung gestellt. Ansonsten kann auch eigenes Material mitgebracht werden. Radspenden können hier abgegeben werden. Nach einer Überprüfung werden diese an Geflüchtete und Sozialhilfeempfänger aus Radebeul weitergegeben. Dafür wird pro Fahrrad ein geringer Einheitspreis verlangt.
Weitere Informationen auch zu den Öffnungszeiten finden Sie hier.
Engagierte Hände im Team sind jederzeit gern gesehen.
www.radebeul.de/Aktuelles/Aktuelle+Meldungen/Fahrrad_Selbsthilfe_Werkstatt+_radstatt
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